(Stand: 19. April 2021, 13:00 Uhr)

 

Lie­be Eltern,

 

auf Grund­la­ge der aktu­el­len Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung des Frei­staa­tes Sach­sen gel­ten für das Betre­ten unse­rer Kin­der­ta­ges­stät­ten spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen. Bit­te beach­ten Sie beim Brin­gen und Abho­len Ihres Kin­des bzw. Ihrer Kinder:

 

  • Der Zutritt auf das Gelän­de der Kita ist aus­schließ­lich mit einer medi­zi­ni­schen Gesichts­mas­ke (FFP2-Mas­ke oder OP-Mas­ke) gestattet.
  • Der Zutritt in das Kita-Gebäu­de ist zudem aus­schließ­lich mit dem Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na-Virus-Test­nach­wei­ses mög­lich. Die­ser kann ent­we­der durch eine für die Abnah­me des Tests zustän­di­gen Stel­le aus­ge­stellt sein oder in Form einer qua­li­fi­zier­ten Selbst­aus­kunft erfolgen.

 

Bit­te beach­ten Sie, dass die Aus­stel­lung des Nach­wei­ses und die Test­durch­füh­rung nicht län­ger als 72 Stun­den zurück­lie­gen dürfen.

 

In wel­cher Form in Ihrer Kita das Brin­gen und Abho­len für die Kin­der orga­ni­siert wird, haben Sie bereits durch die Eirich­tungs­lei­tung erfah­ren. Soll­te dies nur über das Außen­ge­län­de erfol­gen, ist hier­zu kein Test­nach­weis erforderlich.

 

Bit­te nut­zen Sie für die qua­li­fi­zier­te Selbst­aus­kunft über das Vor­lie­gen eines nega­ti­ven Anti­gen-Selbst­tests die­ses For­mu­lar der Säch­si­schen Staatsregierung:

Qualifizierte Selbstauskunft zum Vorliegen eines negativen Selbsttests SARS CoV 2 Virus (neu mit 72-Stunden-Regelung)

 

Vie­len Dank für Ihr Ver­ständ­nis und Ihre Unterstützung.

 

Ihr Volks­so­li­da­ri­tät Stadt­ver­band Leip­zig e.V.