Für die Kindertageseinrichtungen wurden spezifische Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ergriffen (Foto: athree23 auf Pixabay).

(Stand: 27.08.2020, 10:00 Uhr)

 

Das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Sozia­les und Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt hat am 13. August 2020 eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung bekannt­ge­macht, die den Betrieb von Ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung, von Schu­len und Schul­in­ter­na­ten im Zusam­men­hang mit der Bekämp­fung der SARS-CoV-2-Pan­de­mie regelt. Die­se All­ge­mein­ver­fü­gung wird am 31. August 2020 wirk­sam und ist bis zum 21. Febru­ar 2021 gültig.

In die­sem Zusam­men­hang beach­ten Eltern bit­te die­se For­mu­la­re und Informationen:

Formular Gesundheitsbestätigung ab 31.08.2020

Formular Kenntnisnahme der Eltern zu Infektionsschutz & Betretungsverboten

Hin­weis: Das For­mu­lar ist aus­ge­füllt und unter­schrie­ben bis spä­tes­tens 7. Sep­tem­ber 2020 in der jewei­li­gen Ein­rich­tung abzugeben.

Elterninfo Hygiene- und Schutzmaßnahmen Stand 20.08.2020