Hier ist eine Bildgalerie zur Pflegeberatung der Volkssolidarität Leipzig

(Stand: 08.05.2020, 9:00 Uhr)

 

Zur Her­ab­set­zung des Infek­ti­ons­ri­si­kos der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und aller in der Pfle­ge täti­gen Beschäf­tig­ten hat Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Spahn gemein­sam mit dem Bevoll­mäch­ti­gen der Bun­des­re­gie­rung für Pfle­ge, Andre­as Wes­ter­fell­haus, am 19. März 2020 ver­schie­de­ne Maß­nah­men vor­ge­stellt. Eine Maß­nah­me betrifft die Hand­ha­bung mit den Bera­tungs­be­su­chen nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI.

 

Aus der Ver­öf­fent­li­chung des Bevoll­mäch­tig­ten für Pflege:

„Es wird die Mög­lich­keit geschaf­fen, auf die nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI vor­ge­schrie­be­nen Bera­tungs­be­su­che zu ver­zich­ten, ohne den Pfle­ge­geld­an­spruch zu kür­zen. Die Pfle­ge­kas­sen ver­zich­ten bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 voll­stän­dig auf die Durch­füh­rung und Über­prü­fung der Bera­tungs­be­su­che. Auch eine rück­wir­ken­de Kür­zung oder Ent­zie­hung soll aus­ge­schlos­sen wer­den. Dabei bleibt aber der Anspruch der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen auf einen Bera­tungs­be­such unver­än­dert, einem ent­spre­chen­den Bedarf ist wei­ter grund­sätz­li­che Rech­nung zu tra­gen. Als Alter­na­ti­ve kom­men tele­fo­ni­sche und digi­ta­le Bera­tun­gen in Betracht.“