(Stand: 29. April 2021, 09:00 Uhr)

 

Lie­be Eltern,

 

im Zuge der Ände­run­gen zum Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ist für den Betrieb unse­rer Kin­der­ta­ges­stät­ten die Inzi­denz in der Stadt Leip­zig maß­geb­lich. Bit­te beach­ten Sie die fol­gen­den Hinweise:

 

  • Seit Mon­tag, dem 26. April 2021, gilt, dass die Kin­der­ta­ges­stät­ten bei einer Inzi­denz klei­ner 165 im ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb geöff­net sind.

 

  • Sofern jedoch die Inzi­denz an drei Tagen hin­ter­ein­an­der über 165 liegt, greift ab dem über­nächs­ten, also dem fünf­ten, Tag die Not­be­treu­ung. Sie erhal­ten dann zeit­nah eine ent­spre­chen­de Infor­ma­ti­on von Ihrer Kita-Leitung.

 

  • Sei­tens des Frei­staa­tes Sach­sen wur­de eine Über­sicht über berech­tig­te Berufs­grup­pen für die Not­be­treu­ung veröffentlicht.

 

  • Für die Inan­spruch­nah­me der Not­be­treu­ung fin­den Sie unten­ste­hend ein aktua­li­sier­tes For­mu­lar, wel­ches Sie aus­ge­füllt bei Ihrer Kita-Lei­tung abgeben.

 

  • Wenn die Inzi­denz fünf Tage in Fol­ge wie­der unter 165 liegt, gel­ten ab dem über­nächs­ten, also dem sieb­ten, Tag die ein­rich­tungs­spe­zi­fi­schen Rege­lun­gen zum ein­ge­schränk­ten Regelbetrieb.

 

Doku­men­te

 

Übersicht über berechtigte Berufsgruppen für die Notbetreuung Stand 23.04.21

Formular zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung Stand 23.04.21

 

Vie­len Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihr Volks­so­li­da­ri­tät Stadt­ver­band Leip­zig e.V.